Prof. Dr. Martin Heger
Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen das deutsche und europäische Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht, Fragen der Kriminalpolitik, das Verhältnis von (Straf-)Recht zu Religion, Geschichte und Sport, der Einfluss von Europa- und Verfassungsrecht sowie der EMRK auf das Strafverfahrensrecht sowie Aspekte des Opferschutzes. Er ist stellvertretender Vorsitzender der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft (BWG), Mitglied im Berliner Institut für Islamische Theologie (BIT), im Wissenschaftlichen Beirat des Rabbinerseminars zu Berlin und seit 2009 Sprecher der Berliner Studien zum Jüdischen Recht (BSJR).
Christoph Schuch
für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät und dem Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Antisemitismusforschung, Juristische Zeitgeschichte, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, Rechtsphilosophie sowie Recht und Literatur.
Laura Schwarz
Zur ihren Forschungsschwerpunkten gehören materielles und prozessuales Strafrecht, deutsches und internationales Strafverfahrensrecht, Antisemitismusforschung, Rechtsextremismusforschung, deutsche Strafrechtsgeschichte sowie Medizinstrafrecht.
Assoziierte Wissenschaftlerin
Prof.in Dr.in Ulrike Lembke
Von 2018 bis 2023 war sie Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien und Mitglied des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Rahmen der Professur verantwortete sie von 2018 bis 2022 die Leitung der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Von 2009 bis 2015 war sie Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Legal Gender Studies an der Universität Hamburg und von 2017 bis 2018 Professorin für Gender im Recht an der FernUniversität in Hagen. Bis 2021 war sie ein Jahrzehnt lang als Expertin im European Equality Law Network tätig. Zu den Schwerpunkten ihrer Tätigkeit in Lehre und Forschung, Wissenstransfer und Ehrenamt gehören unter anderem Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht (Geschlecht, Rassismus, Antisemitismus, Behinderung), Menschenrechte, Rechtskritik und juristische Ausbildung, rechtliche Geschlechterstudien, Gleichberechtigung und geschlechtliche Vielfalt, Recht gegen geschlechtsbezogene Gewalt sowie reproduktive Gesundheit und Rechte.